
Kostenloser Ratgeber zeigt, was angehende Pensionäre beachten sollten. Eine große Anzahl ersehnen sich mehr Freizeit für den Partner, für Enkel und Hobbys. Andere haben nach 40 oder mehr Arbeitsjahren einfach die Befürchtung, dass es hinreichend ist. Vor dem Realisieren der sogenannten Regelrente aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, ist ausführbar. Die Die Alterssicherung wird allerdings vermindert. Von daher sollte der Wechsel in die neue Lebensabschnitt gründlich überlegt werden. Viele Tipps rund um die Finanzplanung vor und während des Ruhestands gibt der „Budgetkompass fürs Älterwerden“. Der Die Infobroschüre vom Beratungsdienst Geld und Budget kann gebührenfrei unter http://www.geld-und-haushalt.de oder unter 030-20455818 geordert werden.
Altersrentenanspruch ausrechnen lassen
Wie schwerwiegend fällt die Altersgeldkürzung bei einem verfrühten Ende des Berufslebens aus? Erst einmal gilt: Für jeden Monat, den man eher in Pension geht, vermindert sich der Pensionsanspruch um 0,3 Punkte, pro Kalenderjahr also um 3,6 Punkte. Wie hoch die Altersversorgungszahlung sein wird, sollte man vor der Entschluss stets maßgeschneidert bei einem Beratungstermin der Alterssicherungskasse berechnen lassen. Die ungeminderte Rente bekommen Arbeiter nur, wenn sie bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Diese Limitierung wird in den nächsten Jahren schritt für Schritt angehoben. Wichtig zu wissen: Wer vor dem 1. Januar 1953 geboren wurde und 45 Jahre Beiträge geleistet hat, kann mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen. Allerdings auch dieses Höchstalter wird für die Gesamtheit, die ab 1953 geboren sind, in kleinen Schritten erhöht. Wer indes nach dem Erreichen des Rentenalters noch einige Zeit im Gewerbe anhängen möchte, wird von der gesetzlichen Pensionsversicherung honoriert: Geht man später in Pension, gibt es eine Zulage, die Alterssicherungsansprüche steigen. Ausgezahlt wird die Zugabe für max. zwei Kalenderjahre.
Langsam in die Altersteilzeit
Eine Aussicht, sich früher aus der Anstellung zurückzuziehen, bietet die Altersteilzeit. Dazu muss der Beschäftigter wenigstens 55 Jahre alt sein. Darüber hinaus muss er innerhalb der letzten5Jahre vor Aktivierung der Altersteilzeit min. 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Exakte Regelungen dazu beinhaltet der jeweilige Tarifvertrag. (djd).
Den Ruhestand fehlerfrei beantragen
(djd). Die staatliche Pension gibt es nicht selbsttätig. Damit die Bezüge pünktlich mit Abschluss des Arbeitslebens anfangen, muss termingerecht ein Gesuch gestellt werden – allerspätestens ein Quartal vor dem gewünschten Eintritt in die Rente. Zukünftige Rentner finden die für sie zuständige Versicherungsanstalt in den Rentenbescheiden der verstrichenen Jahre. Die Vordruckformulare können unter deutsche-rentenversicherung.de gefunden werden. Mehr Daten hat der „Budgetkompass fürs Älterwerden“, der unter geld-und-haushalt.de kostenfrei erhältlich ist.
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